| Zur Finanzierung von Immobilien wird immer noch das klassische Annuitätendarlehen, oder auch Amortisations- oder Tilgungsdarlehen genannt, eingesetzt.
Das Prinzip dieser Darlehensform ist, während der kompletten Laufzeit eine gleich bleibende monatliche Belastung festzusetzen. Das Annuitätendarlehen, im Volksmund auch Hypothekendarlehen genannt, bietet so dem Kreditnehmer eine feste, einplanbare Größe.
Monatlich muss der Darlehensnehmer eine Rate zahlen, die aus Zins und Tilgung besteht. Beim Annuitätendarlehen handelt es sich um ein langfristiges Darlehen mit Laufzeiten bis zu 32 Jahren. Üblich sind fünf bis fünfzehn Jahre, jedoch sind auch kürzere oder längere Zinsbindungen möglich. Zu bedenken gilt, dass, insbesondere nach kurzen Zinsbindungszeiten, eine anschließende Baufinanzierung für die Restschuld vereinbart werden muss. Zinsbindungsfrist und Laufzeit können im Vorfeld ganz individuell auf die Wünsche und finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers abgestimmt werden. Die festgelegten Jahresraten (Annuitäten,) setzen sich aus dem Nominalsatz und dem Tilgungssatz zusammen, der mindestens ein Prozent betragen muss. Das Darlehen wird dadurch Monat für Monat abbezahlt. Hierbei verringert sich der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil kontinuierlich durch die eingesparten Zinsen steigt. Wer liquide ist und über einen längeren Zeitraum seine finanzielle Situation realistisch einschätzen kann, hat auch die Möglichkeit, einen höheren Tilgungsanteil zu vereinbaren. Dadurch wird das Darlehen schneller zurück gezahlt. Der Kreditnehmer sollte jedoch bedenken, dass durch Veränderungen der persönlichen finanziellen Situation schnell Engpässe entstehen können.
Gestaltet sich der aktuelle Zinssatz im Vergleich zu historischen Zinssätzen niedrig und wird für die Zukunft ein höherer Zinssatz erwartet, empfiehlt es sich für den Darlehensnehmer, mit dem Kreditgeber eine längere Laufzeit zu wählen. Zeigen die Prognosen, dass der Zinssatz weiter fallen wird, sollte man eine kurze Zinsbindung vereinbaren.
Für die Auszahlung des Annuitätendarlehens muss vorab eine Eintragsbewilligung der Grundschuld ins Grundbuch bei der kreditgebenden Bank vorliegen. Erst dann wird in aller Regel bei einem bereits bestehenden Gebäude das Annuitätendarlehen in einer Summe ausgezahlt. Eine ratenweise Auszahlung, abhängig vom Baufortschritt wird gezahlt, wenn der Bau der Immobilie noch ansteht. |