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Beitragsberechnung in der PKV

Die Beitragsberechnung in der PKV basiert auf einer risikogerechten Kalkulation, die individuell für jeden Versicherungsnehmer durchgeführt wird. Maßgeblich bei der Beitragsberechnung sind dabei nicht das Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern vielmehr die Kosten, die die private Krankenversicherung durch die Aufnahme des Versicherungsnehmers erwartet. Dazu wird zunächst anhand von Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie gewünschter Leistungsumfang das Risikopotenzial ermittelt. Je höher die Kosten sind, die die Versicherung durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch den Versicherungsnehmer erwartet, desto höher ist auch sein Beitrag. In aller Regel wird vor der Aufnahme in die PKV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die meist durch die Beantwortung eines Fragebogens, seltener im Rahmen einer medizinischen Untersuchung erfolgt.

Durch die Gesundheitsprüfung wird einerseits der aktuelle Gesundheitszustand und andererseits die Krankengeschichte des Versicherungsnehmers ermittelt. Ergibt die Untersuchung, dass beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, die nicht ausgeheilt sind oder jederzeit wieder auftreten könnten, kann die PKV dieses erhöhte Risiko durch das Erheben von Aufschlägen ausgleichen. Zudem hat die PKV grundsätzlich auch die Möglichkeit, bestimmte Versicherungsleistungen, die im Zusammenhang mit diesem Krankheitsbild stehen, auszuklammern oder einen Antrag auch vollständig abzulehnen.

Allerdings hat in der PKV auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Mann kann auch mit einen anderen Möglichkeit leben, undzwar mit dem Krankenversicherungsvergleich. Dies ergibt sich zum einen dadurch, dass er seinen Versicherungsumfang individuell und anhand seiner Bedürfnisse zusammenstellen kann. Das bedeutet, er wählt aus dem Leistungskatalog seiner PKV die Leistungen, die er absichern möchte und kann im Gegenzug auf andere Leistungen verzichten, die dann auch nicht vergütet werden müssen. Von einem Versicherungsvergleich kann jeder nur profitieren.

 

Zu anderen besteht die Möglichkeit, den Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu senken, die pauschal oder bezogen auf bestimmte Leistungen und als bestimmter Betrag oder Prozentssatz der Gesamtkosten vereinbart werden kann. Die Leistungen, die in den Vertrag integriert sind, sind dabei für die gesamte Versicherungsdauer vertraglich garantiert und können seitens der PKV nicht ohne entsprechende Beitragsanpassung gekürzt oder gestrichen werden. Hinzu kommt, dass die meisten Versicherungsverträge ein gewisses Maß an Flexibilität zulassen.
Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann meist auch während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen in den Vertrag aufnehmen oder bestimmte Leistungen reduzieren oder streichen.

Die Beiträge für die PKV enthalten allerdings nicht nur einen Risikoanteil, der die aktuell verursachten Kosten deckt, sondern auch einen Sparanteil, der verzinslich angelegt wird. Mit diesem Sparanteil werden Altersrückstellungen gebildet, die ein gemeinschaftliches Guthaben jeweils einer Risikogruppe darstellen. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass im Alter höhere Kosten entstehen, weil das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt. Um zu verhindern, dass Beitragsanpassungen ausschließlich aufgrund des höheren Alters notwendig werden, werden Altersrückstellungen gebildet, die die Differenz zwischen verursachten Kosten und einbezahlten Beiträgen im Alter ausgleichen.

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