|
Wir alle freuen uns auf unseren wohlverdienten Urlaub - Sonne, Strand und Meer - und einfach erholen. Doch was wenn Krankheit, Schaden am Eigentum, Unfall oder Arbeitslosigkeit ausgerechnet auf die Zeit treffen, die man als die „schönste Zeit im Jahr“, bezeichnet. In diesem Fall helfen Ihnen Reiseversicherungen. Eine standardisierte Reiseversicherung, die Versicherungsnehmer gegen Unglücksfälle jeder Art absichert, gibt es dabei nicht. Allerdings sind einige Arten der Reiseversicherung sinnvoll, um sich vor unvorhergesehenen Vorfällen zu schützen
Die wohl wichtigste der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittversicherung. Sie sichert Sie für den Fall ab, dass eins dieser Ereignisse den Antritt einer Reise unmöglich macht, und erstattet Ihnen die oftmals horrenden entstehenden Stornogebühren. Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung haften die Versicherungsgesellschaften in der Regel bei Tod, schwerem Unfall, oder unerwartet schwerer Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger, Impfungsunverträglichkeit, Schaden am Eigentum sowie Schwangerschaft.
Doch auch im Urlaub ist kein Reisender vor Krankheit, Unfall oder auch unerwarteten Ereignissen gefeit, weshalb die Reiseabbruch-, Auslandskranken bzw. Reisegepäck-versicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Falls die "Reiseapotheke" mal nicht ausreicht, um Krankheiten am ausländischen Urlaubsort zu heilen, bietet die Auslandskrankenversicherung umfangreiche Leistungen und Schutz. Was viele Reisende nämlich immer noch nicht wissen, ist, dass die gesetzliche Krankenkasse im Ausland keinen ausreichenden Schutz bietet - ein Krankenrücktransport z.B. ist nicht versichert. Die Krankenkassen können nur Behandlungskosten auf Auslandskrankenschein abrechnen, dieser wird aber von einigen ausländischen Ärzten oftmals nicht akzeptiert. Niedergelassene Ärzte stellen oft nur Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten sowie Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben bleiben Sie als Kassenpatient sogar auf den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen, weil Sie zum Beispiel beim Toben mit den Kindern gestürzt sind und sich das Bein brechen oder ein naher Angehöriger erkrankt und Sie umgehend nach Hause müssen, bewahrt sie die Reiseabbruchversicherung vor finanziellem Verlust. In diesem Fall erstattet die Reiseversicherung Ihnen den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel oder eventuelle Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können.
Bei gestohlenem oder beschädigtem Gepäck dagegen zahlt sich die Reisegepäckversicherung aus, die die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme übernimmt. Zum versicherten Reisegepäck gehören das gesamte persönliche Reisegepäck, also aufgegebenes Gepäck, Handgepäck und alle am Körper getragenen Dinge.
Durch die passende Reiseversicherung sind Sie also umfangreich geschützt und können Ihren Urlaub rundum sorglos antreten.
Aber natürlich hoffen wir trotz allem, dass es wie mit dem Schirm und dem Regen ist und Sie Ihren Urlaub einfach nur genießen können und der Einsatz einer Reiseversicherung nicht nötig wird. |