Baufinanzierung - Garage - Kredit

Baufinanzierung für eine Garage

Der Bau einer Garage ist oft mit hohen Kosten verbunden, die nur wenige Menschen aus eigenen Mitteln finanzieren können. Banken bieten hierfür Kredite aus dem Bereich der Baufinanzierung an.

Einreichung von Unterlagen

Für jeden Kredit ist der Kunde verpflichtet, einige Unterlagen einzureichen. Dies sind bei einer Baufinanzierung neben den persönlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise oder Steuerbescheide auch Daten zur neu gebauten Garage. Diese umfassen sowohl die Grundrisszeichnungen als auch den Grundbuchauszug und die Flurkarte von dem Grundstück, auf das die Garage errichtet werden soll. In einigen Fällen ist für den Bau einer Garage auch eine Baugenehmigung notwendig. Diese muss dann ebenfalls eingereicht werden.

Prüfung der eingereichten Unterlagen

Nach der Einreichung der Unterlagen wird von der Bank geprüft, ob die Kreditvergabe erfolgen kann. Diese Prüfung umfasst in erster Linie die Bonitätsprüfung des Kreditnehmers. Wichtig ist hierbei, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, ob weitere Kredite bestehen und ob die Auskunft der Schufa positiv ist. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird noch eine Bewertung der zu errichtenden Garage vorgenommen. Diese Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt anhand des Kaufpreises und eventuell selbst geleisteter Arbeiten. Diese Ermittlung gestaltet sich bei Fertiggaragen in der Regel leichter, da die Kosten feststehen.

Stellung von Sicherheiten

Für jeden Kredit aus dem Bereich Baufinanzierung müssen Sicherheiten in Form von Grundschulden gestellt werden. Beim Bau einer Garage wird ebenfalls eine Grundschuld in Höhe des Darlehens eingetragen. Wer aus Kostengründen den Eintrag einer Grundschuld verhindern möchte, kann auch eine Lebensversicherung oder aber Sparanlagen als Sicherheit hinterlegen. Ohne die Stellung von Sicherheiten ist jedoch ein Baufinanzierungskredit nicht darstellbar. In diesem Fall muss auf einen Ratenkredit zurückgegriffen werden.

Auszahlung des Darlehens

Die Auszahlung des Darlehens kann erfolgen, sobald der Kreditvertrag unterschrieben und die Grundschuld eingetragen wurde. Die Banken lassen sich vor der Auszahlung jedoch die Rechnungen und Kaufbelege für die Garage vorlegen.

Artikel von Metamove - Internet Marketing Agentur