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Unfallversicherungen und Hausratversicherungen

Das Internet bietet interessierten Usern nicht nur Tipps und Informationen zu verschiedenen privaten Versicherungen. Auf einigen Webseiten werden auch Versicherungsvergleiche angeboten, mit deren Hilfe der User den Beitrag für eine bestimmte Versicherung selbst berechnen und vergleichen kann.

Doch auch wenn der User seinen Versicherungsbedarf kennt, besteht bei der Nutzung mancher Versicherungsvergleiche die Gefahr, daß "Äpfel mit Birnen" verglichen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versicherungsbedingungen nicht mit in den Vergleich einbezogen werden.

Der Vergleich einer Risikolebensversicherung ist da noch relativ unproblematisch, denn bei Risikolebensversicherungen sind die Versicherungsbedingungen noch sehr ähnlich.

Deutlich anspruchsvoller ist da schon der Vergleich privater Unfallversicherungen. Hier sollte der User nicht nur den Versicherungsbedarf in Form der benötigten Versicherungssummen wissen, sondern auch die wichtigsten marktüblichen Einschlüsse und Deckungserweiterungen kennen. Hilfreich sind hier die Versicherungsvergleiche, die den Nutzer vor der Berechnung fragen, ob z.B.

  • Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen,
  • Gesundheitsschäden durch Zeckenstiche,
  • Gesundheitsschäden nach Unfällen infolge Bewußtseinstörungen durch Alkohol oder
  • durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursachte Unfallfolgen
mitversichert sein sollen.

Denn so wird sichergestellt, daß der Nutzer zwar eine preiswerte Unfallversicherung angeboten bekommt - diese aber auch die gewünschten Leistungserweiterungen bzw. Bedingungsverbesserungen enthält.

Das Gleiche gilt auch bei einer - auf den ersten Blick - so einfachen Hausratversicherung. Auch hier ist wichtig, daß die Hausratversicherung zwar preiswert ist, aber alle benötigten Erweiterungen enthält. Ein Vergleich von Hausratversicherungen sollte deshalb berücksichtigen, ob der Versicherungsnehmer z.B.

  • eine Erhöhung der Mitversicherung von Wertsachen,
  • die Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz,
  • die Mitversicherung von Sachen in ausschließlich beruflich/gewerblich genutzten Räumen oder
  • auch Leistungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
wünscht. Ansonsten besteht die Gefahr, daß sich der User für eine billige Hausratversicherung mit ungenügenden Versicherungsbedingungen entscheidet.

Und was nützen einem Versicherungsnehmer die niedrigsten Beiträge zur Hausrat- oder Unfallversicherung, wenn der Versicherer im Schadensfall die Leistung wegen ungenügender Versicherungsbedingungen verweigern kann?

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