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Grundsätzlich lassen sich zwei Krankenversicherungsarten unterscheiden. Dazu gehören die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen. Die meisten Versicherten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden, muss eine von mehreren Voraussetzungen durch den Versicherungsnehmer erfüllt sein. Mitglied in einer privaten Krankenversicherung kann nur werden, wer Selbstständig oder Freiberuflich arbeitet, Beamter oder anders Beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein bestimmtes Jahresbruttoeinkommen nachweisen kann. Momentan (Stand 2009) liegt die Grenze bei einem Einkommen von 48.600 Euro Brutto im Jahr. Diese Eintrittsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und muss, nach der momentanen Regelung, für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden.
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, wo sich der Beitrag nach dem Verdienst richtet, gibt es in der privaten Krankenkasse wählbare Beitragssätze. Der zu zahlenden Beitrag richtet sich dabei nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Zusätzlich spielen auch die gewünschten Leistungen und der gewählte Tarif eine Rolle für die Beitragshöhe.
Bei den privaten Krankenkassen kann der Versicherungsnehmer zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen, die entweder nur die Grundversorgung sichern oder auch eine Vollversorgung sicherstellen. Je mehr Leistungen abgesichert werden sollen, desto höhere Beiträge müssen durch den Versicherer bezahlt werden. Außerdem kann der Versicherungsnehmer in einer privaten Krankenkasse die Höhe der Selbstbeteiligung wählen. Dabei kann sowohl eine hohe Selbstbeteilung, wie auch ein Tarif ohne Selbstbeteiligung gewählt werden.
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