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Private Krankenversicherung
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Der Wechsel zur PKV

Grundsätzlich lassen sich zwei Krankenversicherungsarten unterscheiden. Dazu gehören die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen. Die meisten Versicherten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden, muss eine von mehreren Voraussetzungen durch den Versicherungsnehmer erfüllt sein. Mitglied in einer privaten Krankenversicherung kann nur werden, wer Selbstständig oder Freiberuflich arbeitet, Beamter oder anders Beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein bestimmtes Jahresbruttoeinkommen nachweisen kann. Momentan (Stand 2009) liegt die Grenze bei einem Einkommen von 48.600 Euro Brutto im Jahr. Diese Eintrittsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und muss, nach der momentanen Regelung, für die letzten drei Jahre nachgewiesen werden.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, wo sich der Beitrag nach dem Verdienst richtet, gibt es in der privaten Krankenkasse wählbare Beitragssätze. Der zu zahlenden Beitrag richtet sich dabei nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Zusätzlich spielen auch die gewünschten Leistungen und der gewählte Tarif eine Rolle für die Beitragshöhe.

Bei den privaten Krankenkassen kann der Versicherungsnehmer zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen, die entweder nur die Grundversorgung sichern oder auch eine Vollversorgung sicherstellen. Je mehr Leistungen abgesichert werden sollen, desto höhere Beiträge müssen durch den Versicherer bezahlt werden. Außerdem kann der Versicherungsnehmer in einer privaten Krankenkasse die Höhe der Selbstbeteiligung wählen. Dabei kann sowohl eine hohe Selbstbeteilung, wie auch ein Tarif ohne Selbstbeteiligung gewählt werden.

 

Während in den gesetzlichen Krankenkassen die Übernahme von Leistungen immer weiter reduziert werden und der Versicherte einen immer höheren Selbstbeteiligungsanteil bezahlen muss, bleiben die Leistungen bei den privaten Krankenkassen konstant. Die einmal im Vertrag vereinbarten Leistungen stehen dem Versicherungsnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Zusätzlich haben die Versicherungsnehmer in der privaten Krankenkasse auch die Möglichkeit, jederzeit das Leistungsspektrum zu erweitern oder auch Leistungen zu reduzieren.

Durch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ergeben sich für den Versicherungsnehmer eine ganze Reihe Vorteile. Er ist nicht mehr abhängig von den Leistungskürzungen im Gesundheitssystem und hat die freie Wahl, welche Ärzte er aufsuchen möchte und welches Krankenhaus für eine Behandlung ausgewählt wird. Im Krankenhaus profitiert der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse auch von der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und einer garantierten Chefarztbehandlung. Außerdem profitiert der Privatpatient auch von geringeren Wartezeiten bei Ärzten und einer schnelleren Terminvergabe bei Fachärzten.

Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung muss der Beitrag für eine private Krankenversicherung nicht zwangsläufig höher sein als für eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn die Möglichkeit zum Wechsel besteht, kann man unter Umständen, von geringeren Kosten bei besserer Leistung, profitieren.

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